LG Chemnitz : € 450.000,00 Gesamtschmerzensgeld nach Verkehrsunfall im Erzgebirgskreis

Schon kleine Unaufmerksamkeiten im Straßenverkehr können dramatische Folgen haben und das Leben der davon Betroffenen für immer verändern. In einem vom Landgericht Chemnitz mit Urteil vom 15.01.2016, Az.: 1 O 872/14, entschiedenen Fall hatte eine Autofahrerin das Rot an einer Fußgängerampel am Marienberger Marktplatz übersehen und dann einen Fußgänger überfahren und lebensgefährlich verletzt. Dieser überlebte zwar, wird aber für den Rest seines Lebens ein Pflegefall bleiben und auf ganztägige Betreuung angewiesen sein.

Die eintrittspflichtige Kfz-Versicherung hatte außergerichtlich ihre Haftung anerkannt, jedoch trotz Kenntnis der gesundheitlichen Situation des Geschädigten nur unzureichende Schmerzensgeldbeträge gezahlt. Davon ließ sich die Versicherung auch nicht mehr abbringen. Man muss die Handlungsweisen von Versicherungen nicht immer verstehen. Jedenfalls hat das Landgericht nunmehr weiteres Schmerzensgeld in Höhe von € 220.000,00 zugesprochen und kam so unter Einbeziehung der außergerichtlichen Zahlungen der Versicherung auf ein Gesamtschmerzensgeld von mindestens € 450.000,00. Erschwerend kam hinzu, dass die Versicherung in der gerichtlichen Auseinandersetzung plötzlich die ihr bekannten Leiden des Betroffenen bagatellisierte und beinahe schikanös noch dessen erneute medizinische Begutachtung verlangte sowie die Glaubwürdigkeit der vernommenen Zeugen mit grenzwertigen Unterstellungen anzweifelte. Auch der „Ton“ der Versicherungs-Anwälte kam mitunter einer Verhöhnung des Geschädigten bzw. einer Herabwürdigung von dessen Leiden gleich. Dies erachtete das Gericht als ungebührliches Prozessverhalten der Versicherung bzw. der von dieser einschalteten Anwälte und erkannte daher sogar noch ein deutliches Schmerzensgeldplus zu.
Im Ergebnis musste die Versicherung also aufgrund ihrer Prozessführung mehr bezahlen, als der Geschädigte ursprünglich gefordert hatte. Hinzu kamen die ebenfalls nicht unerheblichen Prozesskosten, die der Geschädigte zunächst vorfinanzieren musste. Es bleibt zu hoffen, dass bei Unfällen mit Schwerstverletzten die Versicherungen ihrer Verantwortung gerecht werden und ohne für die Geschädigten belastende Gerichtsverfahren in eine angemessene Regulierung eintreten. Im vorliegenden Fall hätte die Versicherung sicher zudem einige zehntausend Euros gespart.

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