arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Dies beginnt bei der Ausarbeitung und Prüfung von Arbeitsverträgen bis hin zur Vertretung in Kündigungsschutzprozessen oder ähnlichen Angelegenheiten vor dem Arbeitsgericht.
Die Fortentwicklung des Arbeitsrechts erfolgt im Wesentlichen durch die Rechtssprechung selbst. Außerdem existiert noch je nach Branche eine Flut besonderer Regelungen, die es allesamt im Auge zu behalten gilt. Kennzeichnend für dieses Rechtsgebiet sind auch mitunter sehr kurze Fristen, deren Einhaltung für die Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend ist.
Betreut wird dieses Referat schwerpunktmäßig von Frau Rechtsanwältin Zingler und Herrn Rechtsanwalt Weinhold.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.