baurecht
Wir beraten und vertreten sowohl Privatleute als auch Unternehmen in allen Fragen des privaten und öffentlichen Baurechts.
Die Bandbreite unserer Tätigkeiten umfasst die Unterstützung von Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren genauso wie die Erstellung und Prüfung von Bauverträgen oder die Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus solchen Vertragsverhältnissen. Wir helfen Bauunternehmen bei der Realisierung ihrer Werklohnforderungen und vertreten Bauherrn bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen.
Kennzeichen für ein baurechtliches Mandant ist der oftmals hohe Streitwert und die daraus für beide Seiten des Bauvertrages erwachsenden finanziellen Risiken. Hier gilt es deshalb schnelle und wirtschaftlich vertretbare Lösungen für die Mandanten aufzuzeigen. Günstigenfalls können die Risiken bereits in der Vertragsanbahnungsphase durch gezielte anwaltliche Beratung minimiert werden.
Frau Rechtsanwältin Zingler und Herr Rechtsanwalt Scheele sind für alle Ihre Fragen aus diesem Rechtsgebiet zentrale Ansprechpartner.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.