erbrecht
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit betreffen Fälle aus dem Bereich des Erbrechts.
Unsere Erfahrung zeigt, dass das Erbrecht regelmäßig besonders konfliktträchtig ist. Außerdem gibt es häufig Überschneidungen mit familien- oder gesellschaftsrechtlichen Fragen.
Streitigkeiten lassen sich indes zu einem großen Teil vermeiden, wenn rechtzeitig maßgeschneiderte Regelungen für den Erbfall in Form von Testamenten oder letztwilligen Verfügungen getroffen werden. Ein Großteil unserer Tätigkeit liegt daher im Bereich der Beratung sowie der Erstellung entsprechender letztwilliger Verfügungen.
Wir helfen aber auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach dem Erbfall.
Zentrale Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet in unserer Kanzlei sind Herr Rechtsanwalt Weinhold und Frau Rechtsanwältin Meyer.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.