familienrecht
In familienrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Eheleute in Scheidungsverfahren sowie in Fragen des Unterhaltsrechts sowie Eltern und Kinder im Rahmen von Kindschaftsangelegenheiten (z.B. elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang usw.).
Diese sensible Rechtsmaterie erfordert nicht nur eine nachhaltige Interessenwahrung für die Mandantschaft etwa gegenüber Behörden sondern auch Bemühungen, auf einen Dialog zwischen den Betroffenen hinzuarbeiten.
Die Rechtsanwältinnen Meyer und Lorenz sind als Fachanwältinnen für Familienrecht in unserer Kanzlei Ihre Ansprechpartner.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.