familienrecht
In familienrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Eheleute in Scheidungsverfahren sowie in Fragen des Unterhaltsrechts sowie Eltern und Kinder im Rahmen von Kindschaftsangelegenheiten (z.B. elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang usw.).
Diese sensible Rechtsmaterie erfordert nicht nur eine nachhaltige Interessenwahrung für die Mandantschaft etwa gegenüber Behörden sondern auch Bemühungen, auf einen Dialog zwischen den Betroffenen hinzuarbeiten.
Frau Rechtsanwältin Meyer ist als Fachanwältin für Familienrecht in unserer Kanzlei Ihr Ansprechpartner.
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