mietrecht
Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter zu allen im Mietrecht auftauchenden Problemkreisen.
Die Erfahrung zeigt, dass das Mietrecht im besonderen Maße konflikbeladen ist. Darüber hinaus unterliegt dieses Rechtsgebiet trotz seiner Regelungsdichte erheblichen Schwankungen durch die einschlägige Rechtssprechung. Es ist deshalb sinnvoll, bereits vor Abschluss eines Mietvertrages den Vertragsentwurf anwaltlich überprüfen oder gar gestalten zu lassen. Wir begleiten die Mietparteien aber auch, wenn es doch einmal zu Schwierigkeiten gekommen ist. Zu denken ist hierbei an Kündigungen mit anschließenden Räumungsstreitigkeiten aber auch an die Mietzinsminderung bei Mängeln, Mieterhöhungserklärungen, Einforderung rückständiger Mieten oder die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen.
Das Mietrecht wird bei uns von Frau Rechtsanwältin Zingler und Herrn Rechtsanwalt Scheele abgedeckt.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.