sozialrecht

Sie beziehen Leistungen von der ARGE als volle Leistung oder Zusatzleistung zum geringen Verdienst? Der Bescheid, den Sie bekommen haben, ist für Sie nicht nachvollziehbar? Ihnen wurden Leistungen gekürzt und Sie wissen nicht warum? Oder sie sollen angeblich zu viel erhaltene Leistungen zurückzahlen?

Gesundheitlich sind Sie so eingeschränkt, dass Sie nicht mehr voll arbeiten gehen können, aber Ihr Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde abgelehnt? Sie möchten in die Altersrente wechseln, wissen aber nicht, ob Ihnen dies finanzielle Nachteile bringt? Sie sind selbständig und werden plötzlich von der Deutschen Rentenversicherung aufgefordert, Pflichtbeiträge nachzuzahlen?

Sie haben jahrelang in eine Versicherung als Altersvorsorge eingezahlt und sollen nun im Rentenalter auch noch auf diese Leistungen zusätzlich Krankenversicherung zahlen?

Ein Familienmitglied ist pflegebedürftig, aber die Pflegekasse lehnt die Anerkennung einer Pflegestufe ab?

Ihre körperliche oder seelische Verfassung ist so beeinträchtigt, dass Sie einen Grad der Behinderung beantragen können, aber der Kommunale Sozialverband stellt keine oder nur geringe Einschränkungen fest? Oder sie möchten einen höheren Grad der Behinderung beantragen, weil sich Ihr Zustand verschlechtert hat und die Behörde versagt Ihnen dies?

Oft entscheidet die Behörde sehr spät oder gar nicht. Diese Fälle ziehen meistens eine finanzielle Einschränkung nach sich. Die Behörde hat jedoch die Pflicht, innerhalb bestimmter Fristen zu entscheiden. In diesem Behördendschungel stehen Ihnen die Rechtsanwältinnen Zingler und Lorenz gern zur Seite, um die Behörde zu einer Entscheidung aufzufordern und Ihre Ansprüche – auch vor Gericht – durchzusetzen.

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