Wir vertreten und beraten Sie in allen Angelegenheiten aus dem Bereich des Erbrechts. Unsere Erfahrung als Fachanwälte für Erbrecht zeigt, dass dieses Rechtsgebiet besonders konflikthaltig ist. Viele Auseinandersetzungen ließen sich allerdings vermeiden, wenn noch zu Lebzeiten eindeutige und klare Regelungen für den Erbfall in Form von Testamenten oder letztwilligen Verfügungen getroffen worden wären. Ein Großteil unserer anwaltlichen Tätigkeit im Bereich Erbrecht liegt daher in der Beratung und Vorbereitung letztwilliger Verfügungen und Nachfolgeregelungen.
Natürlich helfen wir Ihnen auch bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen nach dem Erbfall und bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Zu unseren Mandanten zählen Erben wie Erblasser gleichermaßen. Auch hier gilt es, möglichst einvernehmliche Regelungen, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, anzustreben. Scheitert dies, vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht und sorgen für eine bestmögliche Abwicklung und Umsetzung des Erblasserwillens.
Da auch im Erbrecht diverse Fristen, so z.B. bei einer notwendigen Erbausschlagung oder bei der Verjährung von Pflichtteilsansprüchen zu berücksichtigen sind, empfiehlt sich auch hier rechtzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen.