Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

In unseren Kanzleiräumen in Dresden und Marienberg werden Sie von erfahrenen Verteidigern in allen Fragen des Strafrechts professionell betreut – ganz gleich, ob Sie schnellstens einen Strafverteidiger benötigen, auf die Unterstützung eines Pflichtverteidigers angewiesen sind oder eine Bewertung strafrechtlicher Risiken benötigen.

RA Weinhold als Fachanwalt für Strafrecht vertritt Sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht, wenn Sie sich dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt sehen. Häufig kommen die Ermittlungen erst aufgrund der eigenen Angaben wirklich in Gang. Falls Sie also von der Polizei oder einer anderen Ermittlungsbehörde vernommen werden sollen, kontaktieren Sie uns bitte unverzüglich vor einer möglichen Befragung. Machen Sie von Ihren Rechte Gebrauch und vertrauen Sie auf unsere Kompetenz als Strafverteidiger. Dies gilt auch für den Fall einer Durchsuchung – auch hier steht Ihnen das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu; nutzen Sie es .
Unsere Kanzlei steht natürlich auch Angehörigen von Mandanten bei etwaigen Fragestellungen zu Verhaftung oder Untersuchungshaft beratend zur Seite.

Außerdem bildet die Abwehr von Bußgeldern wegen verkehrsrechtlicher Verstöße, wegen angeblicher Verfehlungen gegenüber der Arbeitsagentur oder wegen behaupteter Umweltsünden einen Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit. Als Fachanwalt für Strafrecht übernehmen wir auch die Vertretung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, ebenso wie in Disziplinarverfahren gegenüber Ihrem Dienstherrn.

Sollten Sie Betroffener sein, nehmen Sie bestenfalls unmittelbar mit unserer Rechtsanwaltskanzlei in Dresden oder Marienberg Kontakt auf, damit wir Sie u.a. umfassend über Ihre Rechte und Pflichten aufklären können.