Als spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht vertreten wir Sie – vordergründig – als Versicherungsnehmer im gesamten Bereich des Versicherungsrechts, so u.a. bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung, von Invaliditätsleistungen gegen Ihre Unfallversicherung, von Ansprüchen aus der eigenen Teil- und/oder Vollkaskoversicherung, von Kostenerstattungsansprüchen durch Ihre private Krankenversicherung und von Ansprüchen gegen Ihre Gebäudeversicherung, Ihre Haftpflichtversicherung und Ihre Hausratversicherung.
Unser Fachanwalt für Versicherungsrecht wird somit immer dann für Sie tätig, wenn die Versicherer den Eintritt eines Versicherungsfalls bestreiten und/oder aus weiteren Gründen Versicherungsleistungen verweigern. Häufige Einwände der Versicherungen sind u.a. der Vorwurf der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten oder sonstiger Obliegenheiten und die Berufung auf angeblich unvollständige oder falsche Vertragsangaben.
Bei jedem Versicherungsfall sind daher eine Vielzahl unterschiedlichster Obliegenheiten zu beachten. Außerdem sind die versicherten Risiken sehr häufig unklar. Wegen bestehender Ansprüche gegenüber einer Versicherung raten wir Ihnen daher zu einer umgehenden Kontaktaufnahme mit unseren Anwälten in Dresden oder Marienberg. Nur eine schnelle rechtliche Beurteilung der Sachlage beugt möglichen Ärger vor und schützt Sie vor dem Risiko, ggf. den Versicherungsschutz zu verlieren.