Kindesunterhalt im Ausland leichter durchsetzbar

Am 01.08.2014 ist das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen (Haager Unterhaltsübereinkommen) in Kraft getreten .Das Übereinkommen ermögliche es, Unterhaltsansprüche auch über die Grenzen der Europäischen Union hinaus zu verfolgen.

Den Unterhaltsgläubigern stehden in ihrem jeweiligen Staat zentrale Behörden zur Verfügung, die ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche im Ausland helfen. In Deutschland erfülle diese Aufgabe das Bundesamt für Justiz in Bonn. Weiterhin erhalten Betroffene für ihre Rechtsdurchsetzung kostenlose Prozesskostenhilfe ( wenn sie denn bedürftig sind ). Unterhaltsurteile, die in einem Vertragsstaat erlassen wurden, werden von nun an in den anderen Vertragsstaaten nach einem stark vereinfachten Verfahren zügig anerkannt.

Neben der Europäischen Union und ihren 28 Mitgliedstaaten gehören dem Übereinkommen bislang weitere vier Staaten an, nämlich Norwegen, Bosnien-Herzegowina, Albanien und die Ukraine. Ein Hauptmotor bei den Verhandlungen zu dieser Konvention waren nach Mitteilung des Bundesjustizministeriums allerdings auch die Vereinigten Staaten von Amerika, so dass davon auszugehen sei, dass diese und auch weitere Staaten, gerade jetzt nach der Ratifikation durch die Europäische Union, dem Übereinkommen zeitnah beitreten werden.

In der Europäischen Union ist parallel zu dem Übereinkommen eine neue EG-Unterhaltsverordnung geschaffen worden, die auf diesem Haager Übereinkommen von 2007 aufbaut. Auf der Grundlage dieser Verordnung kann innerhalb der Europäischen Union bereits seit 2011 der Unterhalt im Ausland erleichtert durchgesetzt werden.

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