Neue Unterhaltsleitlinien des OLG Dresden seit 01. August 2015

Das Dresdner Oberlandesgericht hat mit Wirkung zum 01.08.2015 turnusgemäß neue Leitlinien zum Unterhaltsrecht erlassen .
Die Unterhaltsbeträge entsprechen soweit der Düsseldorfer Tabelle ; der Selbstbehalt (gegenüber minderjährigen Kindern) steigt beispielsweise nunmehr auf 880 € bei nichterwerbstätigen und 1080 € bei erwerbstätigen Unterhalstschuldnern . Im Detail sind die Leitlinien hier nachzulesen : http://www.justiz.sachsen.de/olg/content/1823.htm

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