Neues Punktesystem im Straßenverkehr tritt in Kraft

Am 01.05.2014 tritt das neue Fahreignungsregister in Kraft, mit dem das Punktsystem neu geregelt und das alte Verkehrszentralregister abgelöst wird. Bezweckt ist laut Bundesverkehrsministerium eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dies soll durch leicht nachvollziehbare Regelungen zum Punkteeintrag und zum Punkteabbau erreicht werden, von denen sich das Ministerium eine größere Akzeptanz des Systems erhofft. Im Wesentlichen sollen nur noch solche Verstöße mit Punkten bewertet werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Die Neuregelungen im Einzelnen :

So werden zum Beispiel Handyverstöße, Geschwindigkeitsverstöße oder bestimmte Verstöße gegen gefahrgutrechtliche Vorschriften mit Punkten geahndet. Punkte erhalten künftig auch Personen, die Feuerwehrzufahrten zuparken oder Unfallflucht begehen. Hingegen werden andere Verstöße, wie zum Beispiel das unerlaubte Einfahren in die Umweltzone, punktmäßig nicht mehr erfasst. Sie würden zum 01.05.2014 aus dem Registerbestand gelöscht. Eine Auswertung (Stand Januar 2014) des digitalen Bestandes des bisherigen Registers mit Blick auf Ordnungswidrigkeiten habe ergeben, dass nach der Umstellung des Systems rund 386.000 Eintragungen beziehungsweise rund 141.000 Personen ganz aus dem Register entfernt werden, weil diese Verstöße nicht verkehrsrelevant seien, teilt das Verkehrsministerium mit.
Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung entfällt. Ein neuer Eintrag verlängert nun nicht mehr automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge. Diese neue Logik soll das System nachvollziehbarer machen.
Künftig gibt es nicht mehr sieben, sondern nur noch drei Punktekategorien. Diese entschlackte Gliederung soll für Transparenz sorgen. Nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums reicht sie aus, um das Verkehrssicherheitsrisiko eines wiederholt auffälligen Verkehrsteilnehmers einzuschätzen. Bis zu drei Punkten erfolgt eine Erfassung im Register «Vormerkung», bei vier bis fünf Punkten gibt es eine «Ermahnung», der bei sieben bis acht Punkten eine «Verwarnung» folgen soll. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eingeführt wird ein freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Dieses soll den Teilnehmern helfen, sicherheitsrelevante Fehler in ihrem Verkehrs- und Fahrverhalten zu erkennen und abzubauen. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird fünf Jahre lang erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Danach soll der Gesetzgeber über das weitere Vorgehen neu entscheiden.
Die Frage des Punkteabbaus wird klar geregelt. Bei einem Stand von einem Punkt bis fünf Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars ein Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Auf der Stufe «Verwarnung» (sechs bis sieben Punkte) kann kein Punkt mehr abgebaut werden.
Ein Punkteeintrag erfolgt erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro) durch Anhebung der Verwarnungsgeld- beziehungsweise Eintragungsgrenze. Dadurch soll das Verwarnungsverfahren zur einfachen und zügigen Erledigung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten gestärkt werden. Damit weiterhin die verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße im Fahreignungsregister erfasst werden könnten, würden einige Bußgeldregelsätze (zum Beispiel für Handyverstöße), die derzeit unterhalb von 60 Euro liegen, angehoben. Zum Teil erfolte daneben auch eine Anhebung von Regelsätzen für einige nicht-verkehrssicherheitsrelevante Verstöße, die nicht mehr mit Punkten bewertet werden (zum Beispiel Fahren in Umweltzonen ohne Plakette).Zum Stichtag 01.05.2014 werden laut Verkehrsministerium alle Einträge im Fahreignungsregister mit mindestens einem Punkt weitestgehend automatisiert umgestellt. Künftig soll auch eine Online-Abfrage des eigenen Punktestands möglich sein. Das Kraftfahrtbundesamt digitalisiere gerade die Millionen von Daten. 2016 soll man seinen Punktestand dann online abrufen können.

Wir werden sehen ….

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