Neues Verbraucherrecht und Courtage-Regelungen / Haustürgeschäfte gibt´s nicht mehr

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20. September 2013 in Kraft. Das Gesetz enthält wesentliche Neuerungen bei Verträgen, die ein Verbraucher mit einem Unternehmer schließt. Insbesondere werden die Vorschriften für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (bislang Haustürgeschäfte) und für im Fernabsatz geschlossene Verträge grundlegend neu gefasst. Darüber hinaus werden erstmals allgemeine Regelungen bzw. Grenzen für die Vereinbarung von Entgelten eingeführt, die unabhängig von der Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten. Die folgende Zusammenstellung gibt einen ersten Überblick über die neue Rechtslage. Sie kann allerdings eine einzelfallbezogene Rechtsberatung nicht ersetzen. Die Gewährleistungsrechte der Verbraucherinnen und Verbraucher im Falle eines Sachmangels sind nicht Gegenstand dieser Zusammenstellung. In diesem Bereich ändert sich die Rechtslage durch das oben genannte Gesetz nicht. Schließlich werden auch Verträge über Finanzdienstleistungen nicht vertieft behandelt. An den entsprechenden Stellen wird lediglich darauf hingewiesen, dass insoweit Sonderregelungen gelten. Unter Finanzdienstleistungen versteht man Verträge über Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

genauer steht es hier http://www.bmjv.de/DE/Themen/Verbraucherschutz/Verbrauchervertragsrecht/verbrauchervertragsrecht_node.html

‹ zurück