Neues Punktesystem im Straßenverkehr tritt in Kraft

Am 01.05.2014 tritt das neue Fahreignungsregister in Kraft, mit dem das Punktsystem neu geregelt und das alte Verkehrszentralregister abgelöst wird. Bezweckt ist laut Bundesverkehrsministerium eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Dies soll durch leicht nachvollziehbare Regelungen zum Punkteeintrag und zum Punkteabbau erreicht werden, von denen sich das Ministerium eine größere Akzeptanz des Systems erhofft. Im Wesentlichen sollen nur noch solche Verstöße mit Punkten bewertet werden, die die Verkehrssicherheit gefährden. Die Neuregelungen im Einzelnen : (mehr …)

Einschränkungen der sog. Nettopolice bei Lebens- und Rentenversicherungen

Mit Abschluss einer Lebens- oder Rentenversicherung fallen neben den zukünftigen Versicherungsbeiträgen regelmäßig weitere Kosten für Einrichtung und Abschluss an. Diese Kosten werden auf den Versicherungsnehmer umgelegt. Wird ein solcher Vertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt, sind diese Kosten nur eingeschränkt auf den dann von der Versicherung zu erstattenden Rückkaufswert nach § 169 Abs. 3 VVG anrechenbar.Dieses für Versicherer missliebige Ergebnis haben einige Versicherungsunternehmen zum Anlass genommen, zusammen mit dem Versicherungsvertrag eine gesonderte, regelmäßig unkündbare Kostenausgleichungsvereinbarung abzuschließen. (mehr …)

BGH: gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung kann Kündigung rechtfertigen

Wer seinem künftigen Vermieter eine gefälschte Vorvermieterbescheinigung vorlegt, begeht damit eine erhebliche (vor-)vertragliche Pflichtverletzung , die die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen kann (Az.: VIII ZR 107/13).

Der Kläger ist seit dem 01.04.2007 Mieter einer Wohnung der Beklagten in Hamburg. Vor Abschluss des Mietvertrages erhielt der Kläger von der Verwalterin der Beklagten das Formular einer «Vorvermieterbescheinigung». Darin sollte der bisherige Vermieter des Klägers bestätigen, wie lange das Mietverhältnis gedauert und ob der Kläger die Kaution und die Miete pünktlich gezahlt hat und seinen sonstigen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nachgekommen ist. Der Kläger gab die Formulare vor Vertragsschluss ausgefüllt zurück. Danach hatte er seit 2003 von einem Dritten eine Wohnung zu einer Miete von 695 Euro gemietet und seine Pflichten aus dem Mietvertrag stets pünktlich erfüllt.
Mit Schreiben vom 16.09.2010 erklärte die Beklagte gegenüber dem Kläger die fristlose Kündigung des Mietvertrags, weil die Vorvermieterbescheinigung gefälscht gewesen sei. Weder habe der Kläger an der angegebenen Adresse gewohnt noch mit dem genannten Vermieter in dem genannten Zeitraum überhaupt einen Mietvertrag abgeschlossen.

Der BGH hat die Sache zur Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen, da noch streitig war, ob der Vermieter bereits 2007 von der Fälschung Kenntnis hatte ; danach wäre die Kündigung in 2010 wohl nicht mehr zulässig.

BGH : Versicherer müssen grundsätzlich die Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall ungekürzt erstatten

Kfz-Haftpflichtversicherungen hatten in letzter Zeit verstärkt die Honorare von Kfz-Sachverständigen für Schadensgutachten als Kürzungsposition entdeckt. Lässt ein Geschädigter nach einem Unfall den Schaden an seinem PKW durch einen Sachverständigen beziffern, was sein gutes Recht ist, wurden dessen Kosten häufig in Anlehnung an interne und intransparente bzw. versicherungsfreundliche Kostentabellen nur teilweise erstattet. Die Instanzgerichte sind den Versicherungen leider oft genug gefolgt und haben die erforderlichen Sachverständigenkosten häufig niedriger als die Rechnungsbeträge der Sachverständigen eingeschätzt. Die Geschädigten blieben dann auf einem Teil ihres Schadens sitzen. Der BGH ist mit seinem Urteil vom11.02.2014 – Az.: VI ZR 225/13 – nun dieser Praxis entgegengetreten und hat die Rechte der Geschädigten aber auch der Gutachter gestärkt. Danach kann der Geschädigte regelmäßig volle Erstattung der Sachverständigenkosten verlangen. Den Kürzungseinwand hat das Gericht also nicht durchgreifen lassen. Begründet wird das damit, dass ein Geschädigter bei Beauftragung des Sachverständigen die Höhe der Honorare überhaupt nicht abschätzen kann, weil sich diese an der Höhe des Fahrzeugschadens orientiert. Ein Vergleich mit den Kosten anderer Sachverständiger ist dem Geschädigten also gar nicht möglich. Dies beträfe auch die Nebenkosten. Demzufolge handelt es sich bei dem Rechnungsbetrag des beauftragten Sachverständigen um den erforderlichen Aufwand. Eine Kürzungsmöglichkeit sieht das Gericht im Wesentlichen nur noch, wenn dem Geschädigten vor Auftragserteilung bekannt gewesen ist, dass die Honorarsätze des von ihm ausgewählten Sachverständigen die in dessen Branche üblichen Preise deutlich übersteigen. Hierfür sind indes der Schädiger und dessen Versicherung beweisbelastet. Dies dürfte nur Personenkreise betreffen, die schon häufig entsprechende Schadensgutachten in Auftrag gegeben haben, nicht aber den „üblichen“ Unfallgeschädigten.

Haftung des Gmbh (Mit) Geschäftsführers für nicht abgeführte Lohnsteuer

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach dem Prinzip der Gesamtverantwortung grundsätzlich für nicht an das Finanzamt abgeführte Lohnsteuer. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine entsprechende schriftlich fixierte Geschäftsverteilung mit einem weiteren Geschäftsführer vorliegt. So hat zumindest das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 10.12.2013 entschieden (Az.: 3 K 1632/12).

Der Kläger war neben einem weiteren Geschäftsführer der Geschäftsführer einer GmbH. In 2010 wurde für die beschäftigten Arbeitnehmer für mehrere Monate keine Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Das Finanzamt nahm nach erfolglosen Vollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen der Arbeitgeberin sowohl den Kläger als auch den Mitgeschäftsführer – wenn auch in geringerem Umfang – per Haftungsbescheid in Anspruch. Gegen den Haftungsbescheid legte der Kläger Einspruch ein und machte geltend, dass nach der internen Zuständigkeitsvereinbarung nur der Mitgeschäftsführer für die Erledigung steuerlicher Aufgaben und somit für die Abführung der Lohnsteuer zuständig gewesen sei. Er – der Kläger – sei auch seiner Überwachungspflicht nachgekommen, indem er sich in regelmäßigen Abständen darüber informiert habe, dass die steuerlichen Pflichten der Gesellschaft erfüllt würden. Nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhob der Kläger Klage. (mehr …)

Amtsgericht Freiberg zur Frage der Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

Wird nach einem Verkehrsunfall zur Feststellung der Schadenshöhe ein Sachverständiger beauftragt, sind dessen Kosten je nach Haftungsquote von dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen. Zu erstatten ist dabei der erforderliche Herstellungsaufwand nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Dies sind die üblichen und angemessenen Sachverständigenhonorare, die durch das Gericht nach § 287 ZPO geschätzt werden können. Nach einem Urteil des AG Freiberg vom 25.10.2013 (Az.: 5 C 382/13) ist die BVSK-Honorarbefragung 2010/2011 eine geeignete Schätzgrundlage, wobei das Gericht bezüglich des Grundhonorars von einem Mittelwert der weitreichendsten Spanne (sog. HB-V-Korridor) ausgegangen ist. Es hat dem Sachverständigen grundsätzlich auch Nebenforderungen (Porto- und Telefonkosten, Schreibauslagen, Lichtbilder und Fahrtkosten) zuerkannt, wobei im Einzelfall wiederum eine Orientierung an den Mittelwerten der vorgenannten Schätzgrundlage erfolgt ist. Gesonderte Kosten für die Restwertermittlung sieht das Gericht als Teil des Grundhonorars und damit nicht als gesondert erstattungsfähig an. Die Beschränkung auf einen Mittelwert ist allerdings nicht plausibel. Ebenfalls nicht nachvollziehbar ist, warum der Sachverständige nicht eine von ihm laut seiner Kostentabelle im Rahmen des § 315 BGB ausgewiesene Rechnungsposition (Restwertermittlung) erstattet bekommen kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn auch andere regional tätige Sachverständige diese Position abrechnen. Leider war diese Entscheidung nicht rechtmittelfähig. Es bleibt also die weitere Entwicklung abzuwarten.

Was ist der normale Mietwagentarif in Dresden?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden durch die Haftpflichtversicherung nur noch selten die tatsächlich angefallenen Mietwagenkosten erstattet.

Wie zwischenzeitlich durch den BGH (vgl. z.B. BGH, Urt. V. 11.03.2008 – VI ZR 164/07 -) klargestellt worden ist, sind im Unfallersatzwagengeschäft nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB regelmäßig nur die günstigeren Mietpreise (Normaltarife) erstattungsfähig. Damit hat sich der Streit dahin verlagert, wie diese Normaltarife in der Gerichtspraxis ermittelt werden. Den Gerichten steht hierzu ein weites Beurteilungsermessen zu, welches sie auch anhand einschlägiger Schätzgrundlagen (Schwacke-Mietpreisspiegel bzw. Fraunhofer-Liste) ausüben können. Frage war nur, welche Liste korrekterweise anzuwenden ist.

Das Landgericht Dresden hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. Vom 24.09.2013 – 8 S 106/13 -) seine Rechtsprechung nun dahin geändert, dass der örtlich übliche Normaltarif auf der Grundlage des arithmetischen Mittels beider Listen zu ermitteln sei. Hierdurch würde den Fehlern beider Listenwerke in geeigneter Form Rechnung getragen. Sollten also keine besonderen schadenserhöhenden Umstände in der Person des Geschädigten vorliegen, führt die zumindest teilweise Berücksichtigung der versicherungsfreundlichen Fraunhofer-Liste im Landgerichtsbezirk Dresden häufig zu einer Kürzung des ersatzfähigen Schadens.

Mithaftung bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen

Bei massiver Überschreitung der Richtgeschwindikeit auf Autobahnen von 130 km/h ( hier 200 km/h ) besteht eine Mithaftung bei einem Unfalls auch dann , wenn der Unfallgegner sich grob verkehrswidrig verhalten hat. So hat das Oberlandesgericht Koblenz kürzlich entschieden und eine Mithaftung von 40% angenommen. Denn eine Geschwindigkeit von 200 km/h schaffe ein erhebliches Gefahrenpotenzial und führe den Spielraum zur Vermeidung eines Unfalls nahezu gegen Null zurück (Az.: 12 U 313/13). (mehr …)

Kein Unterhaltsanspruch soweit BaföG den Bedarf deckt

Ein Kind kann von seinen Eltern keinen Unterhalt verlangen, soweit es seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG-Leistungen decken kann, auch wenn diese zum Teil als Darlehen gewährt werden; so hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 27.09.2013 entschieden . (mehr …)

Einkommenssteuer – Strafverteidigerkosten nicht steuermindernd

Die einem wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilten Steuerpflichtigen entstandenen Kosten seiner Strafverteidigung sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.04.2013 klargestellt. Der BFH habe den Abzug der Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten (§§ 4 Abs. 4, 9 Abs. 1 EStG) versagt, weil die Tat nicht eindeutig der beruflichen oder sonstigen steuerbaren Sphäre zuzuordnen war. Auch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen hat er mit der allgemeinen Meinung verneint (Az.: IX R 5/12).

Kein Rotlichtverstoß bei Umfahren der Ampel

Wer eine rote Ampel über einen nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich umfährt, begeht keinen Rotlichtverstoß. So hat das Oberlandesgericht Hamm kürzlich entschieden und einen 57-jährigen Dortmunder freigesprochen, der eine rote Ampel umfahren hatte, indem er über ein Tankstellengelände gefahren war . (mehr …)

Landessozialgericht: Keine Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag bei möglicher rechtmäßiger Arbeitgeberkündigung

Nach einem Abfindungsvertrag tritt keine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitgeber spätestens zum Zeitpunkt des Beendigungsvertrags hätte kündigen können. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht mit Urteil vom 28.02.2013 klargestellt (Az.: L 9 AL 42/10, BeckRS 2013, 69490). Arbeitnehmer dürfen das Beschäftigungsverhältnis also dann sperrzeitfrei lösen, wenn alternativ eine rechtmäßige Arbeitgeberkündigung spätestens zum gleichen Beendigungszeitpunkt gedroht hätte. (mehr …)

Verkehrsbehörde darf im EU-Ausland ausgestellte Fahrerlaubnis entziehen

Einem Kraftfahrer, der nach zwei Trunkenheitsfahrten trotz Aufforderung kein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorlegt, kann die deutsche Führerscheinbehörde die Fahrerlaubnis auch dann entziehen, wenn diese in Frankreich erworben wurde. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden (Urteil vom 15.05.2031, Az.: 5 K 16/13.KO). (mehr …)

„Hotel Mama“ steuerlich gefördert – Doppelte Haushaltführung

Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 16. Januar 2013 VI R 46/12 entschieden. (mehr …)

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2013

Ab dem 01.07.2013 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Die entsprechende Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung wurde am 08.04.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt dann von 1.028,89 Euro auf 1.045,04 Euro.

Dieser Grundbetrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person. Wenn Schuldner mehr verdienten als den so ermittelten pfändungsfreien Betrag, verbleibt ihnen vom Mehrbetrag ebenfalls ein bestimmter Anteil.

Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werde jeweils zum 01. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das sächliche Existenzminimum angepasst.Zuletzt wurden die Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2011 erhöht . Der steuerliche Grundfreibetrag hat sich seit dem letzten Stichtag um 1,57% erhöht. Hieraus ergibt sich die entsprechende Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen.

Illegales Autorennen auch ohne Verabredung der Teilnehmer

400 Euro Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot als Regelbuße für die Teilnahme an einem illegalen Autorennen muß ein 24-jähriger Auszubildender hinnehmen, so der Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 05.03.2013 .

Der Betroffene hatte sich an einem in Dortmund ausgetragenen illegalen Autorennen beteiligt. Zusammen mit weiteren Fahrzeugen fuhr er im öffentlichen Straßenraum mit einem BMW mehrfach im Kreis, wobei die Fahrzeuge laut Zeugenaussagen stark beschleunigten. Im Verfahren bestritt der Betroffene seine Teilnahme an einem Autorennen und erklärte, er habe sich mit zwei Fahrern der anderen Fahrzeuge nur getroffen, um sich «getunte» Pkw anzusehen. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen der Teilnahme an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen zur Regelbuße. Dagegen legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein.
Das OLG hat die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen. Das angefochtene Urteil lasse keine Rechtsfehler zum Nachteil des Betroffenen erkennen. Das vom Amtsgericht festgestellte Fahrverhalten sei ein verbotenes Rennen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Der Betroffene sei in einer Gruppe von mehreren Fahrzeugen zwei- bis viermal im Kreis gefahren, die Fahrzeuge hätten stark beschleunigt, seien hohe Geschwindigkeiten gefahren, ohne dass es zu Überholmanövern gekommen sei.
Dass es den beteiligten Fahrern auch um das für ein Rennen maßgebliche Ermitteln eines Siegers gegangen sei, ergebe sich aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils. Der Betroffene selbst habe nicht vorgetragen, die Beteiligten hätten die beschriebene Fahrweise lediglich «aus Vergnügen» an den Tag gelegt. Einer vorherigen Absprache aller Beteiligten zu einem Rennen bedürfe es nicht. Die vom Amtsgericht angeordneten Rechtsfolgen entsprächen der Sach- und Rechtslage. Gründe, von der Regelbuße nach dem Bußgeldkatalog abzusehen, habe das Amtsgericht zu Recht nicht festgestellt.

Berührungsloser Wildunfall (Teilkaskoschaden) ohne Zeugen

Das Amtsgericht Freiberg hat in einem jüngst ergangen Urteil vom 21.02.2013, Az. 4 C 769/12, eine Teilkaskoversicherung auf Ersatz des Schadens an einem Motorrad im Anschluss an einen „berührungslosen Wildunfall“ verurteilt. Der Fahrer des Motorrades musste auf der Fahrbahn stehenden Rehen ausweichen und kam hierdurch zu Sturz. Eine Kollision mit einem der Tiere gab es nicht. Im Verfahren bestritt die Versicherung diesen Unfallhergang. (mehr …)

Auch die Nutzung des Smartphones als Navigationshilfe beim Fahren bleibt ordnungswidrig

Ein Mobiltelefon darf beim Autofahren auch dann nicht aufgenommen oder festgehalten werden, wenn es nur als Navigationshilfe benutzt wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 18.02.2013 entschieden. Auch wenn der Fahrer mit dem Gerät nicht telefoniert, sondern dieses nur als Navigationsgerät genutzt habe, sei dies eine gemäß § 23 Abs. 1a StVO verbotene «Benutzung». Eine solche liege in jeder bestimmungsgemäßen Bedienung des Geräts, mithin auch in dem Abruf von Navigationsdaten (Az.: III-5 RBs 11/13, rechtskräftig). (mehr …)

DFB-Bundesgericht bestätigt Pokalausschluss von Dynamo Dresden

Der Fussballclub der sächsischen Landeshauptstadt Dynamo Dresden bleibt für den DFB-Pokal 2013/14 gesperrt.Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes bestätigte nach einer mehr als sechsstündigen Berufungsverhandlung am 07.03.2013 ein entsprechendes Urteil aus dem Dezember 2012. «Die Entscheidung ist die Folge einer Kette von Fehlleistungen der Anhänger des Vereins», sagte der Vorsitzende Richter Goetz Eilers zur Begründung. Vor einem Jahr hatte der Zweitliga-Club einen Pokal-Ausschluss in ähnlicher Situation noch abwehren können.

Auslöser des Verfahrens war die wiederholte Randale von Dresdener Anhängern rund um das Pokalspiel bei Hannover 96 am 31.10.2012. Damals gab es insgesamt neun Verletzte, 21 Festnahmen und einen Großeinsatz von rund 1.000 Polizisten.

Dynamo Dresden hatte sich mit dem Argument verteidigt, dass ein Verein nicht für das Verhalten einzelner Fans bestraft werden kann.

Das DFB-Bundesgericht folgte in seinem Urteil aber der Argumentation des DFB-Kontrollausschusses. «Vereine und Anhänger stellen eine Einheit dar. Für ein Verschulden der Anhänger sind die Vereine haftbar zu machen. Dieser Grundsatz ist für die Verbände unverzichtbar» , so die Begründung des Vorsitzenden Richters . Der DFB müsse weiter gewährleisten, dass Fußballspiele auch in einem sicheren Rahmen stattfänden.

1% Regelung für die Dienstwagenprivatnutzung weiterhin verfassungsgemäß

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 13. Dezember 2012 VI R 51/11 erneut bekräftigt, dass verfassungsrechtliche Bedenken gegen die 1%-Regelung nicht bestehen.

Zum Arbeitslohn gehören auch die Vorteile aus der Überlassung eines Dienstwagens, soweit ihn der Arbeitnehmer privat nutzen kann. Zu bewerten ist dieser Vorteil entweder mit den durch die private Nutzung verursachten Kosten des Fahrzeugs (Fahrtenbuchmethode) oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, mit 1% des Bruttolistenneupreises (sog. 1%-Regelung). (mehr …)

Rücktritt vom Neuwagenkauf wegen „beunruhigendem Geräusch“

Wer einen Neuwagen erworben hat, kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn am Unterboden des Wagens trotz mehrerer Reparaturversuche immer wieder ein deutlich wahrnehmbares Geräusch auftritt, dass den Mitfahrenden das Gefühl vermittelt, mit dem Kfz stimme etwas nicht. Denn ein Fahrzeug, in dem sich die Insassen nicht sicher fühlen, sei mangelhaft, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 3 U 18/12).

Der Kläger erwarb einen Neuwagen für rund 33.000 Euro in einer Niederlassung des beklagten Autoherstellers , der ihm Ende Januar 2008 ausgeliefert wurde. In der Folgezeit rügte der Kläger eine Vielzahl von Mängeln, die von der Beklagten teilweise behoben wurden. Im Juli 2009 bemängelte der Kläger zum ersten Mal klappernde Geräusche am Unterboden des Fahrzeugs. Nachdem sich das Fahrzeug mehrfach vergeblich zu Nachbesserungsversuchen bei der Beklagten befunden hatte , trat der Kläger im September 2009 vom Kaufvertrag zurück und verlangte die Rückzahlung des Kaufpreises. Die Beklagte wandte ein, die Mängel hätten teilweise bei Übergabe des Fahrzeugs noch nicht vorgelegen. Das klappernde Geräusch stelle zudem einen nur unerheblichen Mangel dar.

Das OLG gab dem Kläger dem Grunde nach Recht. Schon das trotz der vielen Nachbesserungsversuche nicht zu beseitigende klappernde Geräusch aus dem Bereich der Vorderradaufhängung, dessen Ursache bis heute nicht sicher festgestellt werden könne ( dessen Bestehen aber durch das eingeholte Sachverständigengutachten belegt war ), berechtige den Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch wenn die insoweit voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten unterhalb der Bagatellgrenze von 1% des Kaufpreises lägen, ergebe sich die Erheblichkeit dieses Mangels aus seiner subjektiven Bedeutung. Der Sachverständige habe anschaulich geschildert, dass das Geräusch unregelmäßig auftrete, aber deutlich wahrnehmbar sei und deshalb bei den Insassen berechtigt das Gefühl aufkommen lasse, mit dem Fahrzeug stimme etwas nicht. Ein Fahrzeug aber, in dem sich die Insassen nicht sicher fühlten, ist mangelhaft.

Allerdings muss sich der Kläger eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug zurückgelegte Strecke von immerhin 83.000 km anrechnen lassen, die mehr als 1/3 des ursprünglichen Kaufpreises beträgt.

OLG Schleswig: Mangelfreiheit der Kaufsache nach Reparatur schließt Rücktritt vom Kaufvertrag aus

Der Käufer eines gebrauchten Autos hat keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags soweit er einen Mangel an dem Pkw zunächst selbst reparieren lässt und erst anschließend die Rückabwicklung verlangt. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig entschieden. Ein Käufer verhält sich widersprüchlich, wenn er einen Mangel der Kaufsache beseitigt und dann den Kaufvertrag wegen dieses – nun nicht mehr vorliegenden – Mangels rückabwickeln möchte (Urteil vom 21.12.2012, Az.: 3 U 22/12). (mehr …)

OLG Dresden beschließt neue Unterhaltsleitinien

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Dresden haben sich mit den nunmehr veröfentlichten Unterhaltsleitlinien
ihren Düsseldorfer Kollegen im wesentlichen angeschlossen. Die vollständigen Leitlinien sind hier
abrufbar: http://www.justiz.sachsen.de/olg/download/UL_2013.pdf

OVG Münster: Schwerkranke dürfen Cannabis unter bestimmten Bedingungen selbst anbauen

Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine zumutbare Behandlungsalternative gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am 20.12.2012 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die bisherige Praxis, solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abzulehnen, sei rechtswidrig (Az.: 13 A 414/11).
Ein Eigenanbau im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie muss nach Ansicht des Gerichts möglich sein.

Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, es soll möglich sein , im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eignen Wohnung anzubauen.

Der Anbau ist nach wie vor nur im Rahmen der erteilten Genehmigung nicht strafbar !

Pflicht die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen als Obliegenheit bei Mietfahrzeugen

mit einer Entscheidung vom 14.03.2012 hat der 12. Senat des Bundesgerichtshofs (Az.: XII ZR 44/10 ) festgestellt, dass eine Klausel in den AGB eines Autovermieters nach § 307 BGB unwirksam ist. Nach ihr sollte die gegen ein zusätzliches Entgelt vereinbarte Haftungsfreistellung gemäß den Regeln einer Kaskoversicherung entfallen, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den AGB vereinbarte Verpflichtung verstößt, bei jedem Verkehrsunfall die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen.
Nach Auffassung des BGH kann die aus der Unwirksamkeit der Klausel entstehende Regelungslücke durch die Heranziehung der Absätze 2 und 3 des § 28 VVG („Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit nach Eintritt des Versicherungsfalls“) geschlossen werden. Grundlage dafür ist, dass nach Ansicht des Senats die vertragliche Vereinbarung über die Hinzuziehung der Polizei eine Obliegenheit des Mieters im Sinn einer Kaskoversicherung darstellt.
Daher muss das Landgericht, an das zurückverwiesen wurde, in einer erneuten Verhandlung klären, ob der Mieter grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen seine Pflichten verstoßen hat und auf dieser Grundlage entscheiden, ob bzw. wie sich der mögliche Pflichtenverstoß auf die Interessen des Vermieters ausgewirkt hat.

PKW-Inzahlunggabe – Haftung für Unfallfreiheit

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zur Haftung des Käufers getroffen, der beim Kauf eines Fahrzeugs von einem Händler einen Gebrauchtwagen als unfallfrei in Zahlung gibt.

Der Beklagte erwarb im Mai 2003 einen gebrauchten Audi A 6. Im Dezember 2003 erlitt er mit dem Fahrzeug einen Unfall, als beim Rückwärtsfahren aus einer Parklücke der Unfallgegner seine Fahrzeugtür öffnete. Den entstandenen Streifschaden an der hinteren rechten Tür und an der Seitenwand, der sich nach einem eingeholten Gutachten auf knapp 3.000 € belief, ließ er – nicht fachgerecht – reparieren.

Im Juli 2004 verkaufte die Klägerin, eine Autohändlerin, dem Beklagten einen VW Passat und nahm den Audi A 6 in Zahlung. Dabei wurde im Ankaufsschein unter der vorgedruckten Rubrik „Das Fahrzeug hat keine/folgende Unfallschäden erlitten“ das Wort „keine“ eingekreist und unterstrichen.

Die Klägerin veräußerte den Audi A 6 im März 2005 als „laut Vorbesitzer unfallfrei“ weiter. Kurze Zeit nach der Übergabe verlangte der Erwerber des Fahrzeugs wegen verschiedener Mängel Rückabwicklung des Kaufvertrages. In dem hierüber geführten Prozess unterlag die Klägerin und nahm das Fahrzeug gegen Zahlung des Kaufpreises nebst Zinsen zurück.

Die Klägerin nimmt den Beklagten Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs auf Erstattung der an den Erwerber gezahlten Beträge sowie der Kosten des Vorprozesses, insgesamt 41.106,75 € nebst Zinsen und vorgerichtlicher Kosten, in Anspruch. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie abgewiesen.

Die Revision der Klägerin hatte teilweise Erfolg. (mehr …)

Arbeitszeugnis – kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Dank und gute Wünsche

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das einfache Zeugnis muss nach § 109 Abs. 1 Satz 2 GewO mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Der Arbeitnehmer kann gemäß § 109 Abs. 1 Satz 3 GewO verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken. Aussagen über persönliche Empfindungen des Arbeitgebers gehören damit nicht zum notwendigen Zeugnisinhalt. Ist der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, kann er nur die Erteilung eines Zeugnisses ohne diese Formulierung verlangen. (mehr …)

„Düsseldorfer Tabelle“ 2013 mit höherem Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige

Zum 01.01.2013 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, dann von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013.

Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern angehoben:

Unterhaltspflicht gegenüber Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:

Selbstbehalt bisher 950 Euro

Selbstbehalt ab 2013 1000 Euro

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:

Selbstbehalt bisher 770 Euro

Selbstbehalt ab 2013 800 Euro

anderen volljährigen Kindern:

Selbstbehalt bisher 1.150 Euro

Selbstbehalt ab 2013 1.200 Euro

Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht werden. Der Unterhalt richtet sich nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben werden wird, steigen auch nicht die Unterhaltsbeträge.

In der „Düsseldorfer Tabelle“, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. Unterhaltsleitlinien, u. a. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

BFH : Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur nur begrenzt abziehbar

Erleidet ein nichtselbständig tätiger Steuerpflichtiger mit seinem privaten PKW auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einen Unfall und veräußert er das Unfallfahrzeug in nicht repariertem Zustand, bemisst sich der als Werbungskosten abziehbare Betrag nach der Differenz zwischen dem rechnerisch ermittelten fiktiven Buchwert vor dem Unfall und dem Veräußerungserlös. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 21. August 2012 VIII R 33/09 entschieden. (mehr …)

Parkplätze müssen nicht völlig frei von Eis und Schnee gehalten werden

Öffentliche Parkplätze müssen grundsätzlich nicht völlig schnee- und eisfrei gehalten werden. Es ist auch auf belebten Abstellplätzen hinzunehmen, dass die Fahrzeugbenutzer kleine, gut sichtbare Eisflächen umgehen oder übersteigen müssen, ehe sie den rutschfreien Bereich erreichen. Stürzt ein Kunde in einer solchen Situation dennoch, kann er weder die Kommune, noch einen privaten Betreiber haftbar machen. (OLG Koblenz Hinweisbeschluss vom 10.01.2012, Az.: 5 U 1418/11).

Im März 2010 hatte sich der Kläger nachmittags zu einer Niederlassung der beklagten Sparkasse in Diez begeben. Nachdem er sein Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz abgestellt hatte, stürzte er auf dem Weg zur Sparkasse auf einer gut sichtbaren Eisfläche und zog sich unter anderem eine folgenreiche Sprunggelenksverletzung zu. Der Kläger warf der Sparkasse vor, den Parkplatz nicht genug geräumt zu haben und verlangte Schadensersatz in Höhe von 2.640 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro.

Bereits das Landgericht Koblenz wies die Klage ab und führte zur Begründung aus, es bestehe zwar grundsätzlich die Verpflichtung, einen Kundenparkplatz so von Schnee und Eis zu befreien, dass er möglichst gefahrlos benutzt werden könne. Der Parkplatz sei vorliegend aber großflächig eisfrei gewesen. Es habe nur vereinzelt vereiste Stellen gegeben, denen der Kläger hätte ausweichen können.

Diese Rechtsauffassung ist nach Ansicht des OLG richtig. Die Sparkasse habe ihrer Pflicht genügt, da der Platz großflächig geräumt gewesen sei. Die kleine Eisfläche habe lediglich eine Ausdehnung von etwa 50 cm gehabt und sei vom Kläger auch erkannt worden. Der Kläger hätte die Stelle daher problemlos umgehen oder überschreiten können, um sicheren Fußes in das Gebäude zu gelangen.

Der Senat stellte auch klar, dass die Sparkasse als Wirtschaftsunternehmen keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten als die Kommune habe. In beiden Fällen gehe es um einen Parkplatz, der einer unbestimmten Vielzahl von Benutzern eröffnet sei. Deshalb unterlägen die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht in diesen Fällen jeweils den gleichen Regeln.

Teilkasko-Preisnachlass durch Autoverglaser kann Betrug sein

Bei der Reparatur von Autos dürfen keine verdeckten Preisnachlässe in Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung gewährt werden. Das stellt einen Betrug dar. So hat das Oberlandesgericht Köln am 12. Oktober 2012 entschieden.(Az.: 6 U 93/12)
Ein Autoverglaser hatte Kunden angeboten, einen Betrag in Höhe der Selbstbeteiligung zu zahlen. Als Gegenleistung sollten diese einen Werbeaufkleber an der Windschutzscheibe anbringen. Gegenüber der Versicherung rechnete der Autoverglaser so ab, als habe der Kunde die Selbstbeteiligung von 150 Euro tatsächlich gezahlt.
Gegen diese Praxis klagte eine Versicherung, dies sei Betrug. Die Werkstatt machte dagegen geltend, es sei branchenüblich, den Kunden Preisnachlässe in Höhe der Selbstbeteiligung einzuräumen. Außerdem sei dem Versicherer kein Schaden entstanden.
Das OLG urteilte nun: Das Anbringen des Werbeaufklebers sei keine 150 Euro wert. Die vertragliche Konstruktion diene nur dazu, dem Kunden die Selbstbeteiligung vollständig zu erstatten, ohne dies der Versicherung mitzuteilen. Hierdurch werde die Bezahlung der, unter Berücksichtigung des verdeckten Nachlasses, Reparaturkosten vollständig der klagenden Versicherung aufgebü

Kein Anspruch auf Herausgabe von Vergütung trotz Verletzung des Wettbewerbsverbots

Nach § 61 Abs. 1 HGB kann der Arbeitgeber bei einer Verletzung des Wettbewerbsverbots Schadensersatz fordern; er kann statt dessen auch verlangen, dass der Arbeitnehmer die für eigene Rechnung gemachten Geschäfte als für Rechnung des Arbeitgebers eingegangen gelten lässt und die aus Geschäften für fremde Rechnung bezogene Vergütung herausgibt.

Der Beklagte war bei der Klägerin als Produktmanager und technischer Leiter tätig. Das Arbeitsverhältnis endete nach Maßgabe eines Vergleichs in einem Kündigungsschutzprozess aufgrund ordentlicher arbeitgeberseitiger Kündigung. Die Parteien vereinbarten eine Freistellung des Klägers von der Arbeitspflicht bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung. Eine Anrechnung anderweitigen Verdienstes wurde im Vergleich nicht bestimmt. Während der Freistellung nahm der Beklagte ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber der Klägerin auf. (mehr …)

Modernisierung / allgemein üblicher Zustand

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, auf welcher Grundlage zu beurteilen ist, ob eine vom Vermieter geplante Modernisierungsmaßnahme die Mietwohnung in einen allgemein üblichen Zustand versetzt.

Die Beklagte mietete im Jahr 1989 vom Rechtsvorgänger des Klägers eine Wohnung in Berlin Mitte an, die mit einem Einzelofen und einem Gamat-Heizgerät ausgestattet war. Im Jahr 1991 baute sie im Einverständnis mit dem damaligen Vermieter auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung ein. Mit Schreiben vom 17. November 2009 erbat der Kläger von der Beklagten vergeblich die Duldung des Anschlusses der Wohnung an die im Gebäude inzwischen vorhandene Zentralheizung.

Das Amtsgericht hat die Duldungsklage abgewiesen. Auf die Berufung des Klägers hat das Landgericht das erstinstanzliche Urteil abgeändert und der Klage stattgegeben.

Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hatte Erfolg. (mehr …)

BGH: Waldbesitzer haften nicht für herabstürzende Äste

Der Bundesgerichtshof hatte in dem Verfahren VI ZR 311/11 darüber zu befinden, ob der Waldbesitzer von Spaziergängern für Verletzungen durch herabfallende Äste in die Haftung genommen werden kann.

Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen eines Unfalls bei einem Waldspaziergang auf Schadensersatz in Anspruch.

Als die Klägerin im Juli 2006 bei sehr warmem Wetter und leichtem Wind auf einem Forstwirtschaftsweg durch ein Waldgrundstück der Beklagten zu 1 ging, brach von einer circa 5 m neben dem Weg stehenden Eiche ein langer Ast ab und traf sie am Hinterkopf. Sie erlitt eine schwere Hirnschädigung. Der Beklagte zu 2 ist Diplom-Forstwirt und bei der Beklagten zu 1 für den Bereich des Waldgrundstücks zuständig. (mehr …)

Beabsichtigte berufliche Eigennutzung der Mietwohnung als Kündigungsgrund für den Vermieter

Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob die Absicht des Vermieters, die Mietwohnung zu rein beruflichen Zwecken zu nutzen, ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses darstellen kann.

Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung des Klägers in Berlin. Mit Schreiben vom 2. November 2009 kündigte der Kläger das Mietverhältnis zum 30. April 2010 und begründete dies damit, dass seine Ehefrau beabsichtige, ihre Anwaltskanzlei nach Berlin in die von den Beklagten gemietete Wohnung zu verlegen. Die Beklagten widersprachen der Kündigung und machten Härtegründe geltend.

Das Amtsgericht hat die Räumungsklage des Klägers abgewiesen. Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hat das Landgericht zurückgewiesen. (mehr …)

Keine Arzthaftung bei Verweigerung einer Zweitbehandlung

Trotz einer fehlerhaften medizinischen Behandlung kann die Haftung des Arztes ausgeschlossen sein, wenn der Patient im Anschluss die dringend empfohlene fachgerechte Behandlung durch einen anderen Arzt verweigert. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschlüssen vom 27.06 und 27.08.2012 entschieden. Wäre der gesundheitliche Schaden durch die richtige Zweitbehandlung verhindert worden, könne dies dazu führen, dass der erste Arzt auch bei einem groben Behandlungsfehler keinen Schadensersatz leisten muss (Az.: 5 U 1510/11). (mehr …)