OLG Dresden: Sparkasse darf Prämiensparverträge mit Laufzeit von 99 Jahren nicht vorzeitig kündigen

Prämiensparen doch eine gute Altersvorsorge :

Die Zwickauer Sparkasse unterlag im Streit um die Kündigung von Prämiensparverträgen . Das Oberlandesgericht Dresden hielt die Sparkasse an der in den Verträgen vereinbarten Laufzeit von 99 Jahren fest und bezog sich dabei auf den Wortlaut der Verträge (Urteil vom 21.11.2019, Az.: 8 U 1770/18). https://www.justiz.sachsen.de/olg/content/2377.htm#article2427

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