OLG Dresden : Weitreichende Deckung der privaten Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eigentlich ein „Muss“ für jeden. Obschon nicht teuer, haben viele Menschen trotzdem keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Wie wichtig und mitunter weitreichend eine solcher Schutz sein kann, hat sich nunmehr mal wieder in einem Urteil des OLG Dresden vom 10.03.2020 (Az.: 6 U 83/19), gezeigt.

Ein Nebenerwerbslandwirt hatte bei Setzen eines mobilen Weidezauns eine im Erdreich liegende Stromleitung getroffen. Die Durchstromung bleibt zwar glücklicherweise für den Betroffenen gesundheitlich folgenlos, jedoch wurde die Stromleitung beschädigt. Die Versicherung weigerte sich den Schaden zu ersetzen, weil das Grundstück, auf dem der Schaden entstanden ist, zu groß gewesen sei. Zu Unrecht wie das OLG Dresden nunmehr unter Bezugnahme auf ein anderes, ebenfalls versichertes Risiko festgestellt hat. Versicherungsverträge bieten häufig Schutz gegen unterschiedliche und sich teilweise überschneidende Risiken. Diese verstecken sich mitunter in den Bedingungen in Form von Ausnahmen und Unterausnahmen oder Wiedereinsetzungen. Scheint ein Risiko also erst einmal nicht versichert, muss dies nicht unbedingt zutreffend sein. Häufig ist dieses auf der Grundlage einer anderen Vertragsklausel doch wieder einbezogen worden. Ein genauerer Blick in den Versicherungsschein und die Bedingungen ist also lohnenswert.

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