Schwerkranke dürfen unter bestimmten Bedingungen Cannabis selbst anbauen, wenn es keine zumutbare Behandlungsalternative gibt. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am 20.12.2012 bekannt gewordenen Urteil entschieden. Die bisherige Praxis, solche Anträge auf Anweisung des Bundesgesundheitsministeriums grundsätzlich abzulehnen, sei rechtswidrig (Az.: 13 A 414/11).
Ein Eigenanbau im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie muss nach Ansicht des Gerichts möglich sein.
Patienten, für deren Erkrankungen keine anderen und zumutbaren Therapien zur Verfügung stehen, können einen Antrag an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn stellen, es soll möglich sein , im Rahmen einer ärztlich begleiteten und überwachten Selbsttherapie Cannabispflanzen in der eignen Wohnung anzubauen.
Der Anbau ist nach wie vor nur im Rahmen der erteilten Genehmigung nicht strafbar !