Das Versicherungsrecht betrifft hauptsächlich die Durchsetzung von Deckungsansprüchen aus privaten Versicherungsverträgen. Hierzu gehören aber auch die Abwehr unberechtigter Forderungen aus solchen Verträgen sowie Probleme im Zusammenhang mit der Beitragszahlung. Im Wesentlichen wird die Kanzlei Weinhold dabei auf Seiten des Versicherungsnehmers tätig, zum Beispiel:

Rechtsanwalt Stephan Scheele: Jahrgang 1968, Anwalt seit 1998, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Solche Fälle sind für den Betroffenen und seine Familie häufig existenziell. Die Kanzlei Weinhold hilft bei der außergerichtlichen oder notfalls auch gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen gegen die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Verbleiben für Sie nach einem Unfall Dauerschäden?
Die Kanzlei Weinhold unterstützt Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung von Invaliditätsleistungen gegen die private Unfallversicherung. In diesem Versicherungszweig bestehen hohe formale Hürden. Kommt es im Anschluss an ein Unfallereignis zu schwerwiegenden Folgen, so verlieren die Betroffenen oftmals diese Formalien aus dem Blick. Versicherungsschutz ist dann nicht mehr realisierbar.
Wird der eigene Pkw durch einen selbst verschuldeten Unfall beschädigt?
Hier geht es um die Durchsetzung von Ansprüchen aus der eigenen Teil- und/oder Vollkaskoversicherung. Kennzeichen dieses Versicherungszweigs sind etwa die erheblichen Unterschiede bei den versicherten Risiken und Versicherungsleistungen, je nach Vertrag oder Gesellschaft. Hier können also leicht begründete Ansprüche übersehen werden.
Zahlt die private Krankenversicherung bestimmte Heilbehandlungen, etwa LASIK oder künstliche Befruchtung, nicht?
Die Kanzlei Weinhold unterstützt die Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung der Kostenerstattung durch die private Krankenkostenversicherung. Neue Entwicklungen begründen neue Heilmethoden, die von den Versicherungen nicht immer sofort anerkannt werden. Hier gilt es gegen den Widerstand der Versicherung anzukämpfen.
Ist es zu Schäden (etwa durch Blitz, Hagel oder Wasser) am eigenen Grundstück gekommen?
Wird durch ein Naturereignis das eigene Grundstück geschädigt, kann dies teuer werden. Verweigert die Versicherung dann die Eintrittspflicht, bestehen erhebliche finanzielle Risiken, zumal hier oft sofort gehandelt werden muss. Die Kanzlei Weinhold hilft bei der Durchsetzung dieser Schäden gegenüber der Gebäudeversicherung.
Haben Sie Sachen Dritter fahrlässig beschädigt?
Die Kanzlei Weinhold vertritt Sie bei der Durchsetzung von Deckungsansprüchen gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung. Neben dem immer mal wieder erhobenen Einwand des Versicherungsbetrugs steht hier häufig die Berechnung des Schadens im Streit.
Ist der eigene Hausrat entwendet oder beschädigt worden?
Die Kanzlei Weinhold unterstützt und berät die Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen ihre Hausratversicherung. Hier gilt es im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall eine Vielzahl von Obliegenheiten zu beachten. Außerdem sind die versicherten Risiken sehr häufig unklar.
Dies sind nur einige Beispiele, die in der Praxis des Versicherungsrechts eine bedeutende Rolle spielen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht abschließend, da es noch eine Vielzahl anderer Versicherungszweige (z. B. D&O-Versicherungen, Vermögenshaftpflichtversicherungen usw.) gibt, mit denen wieder völlig andere Risiken abgesichert werden. Hier stellt sich dann wieder eine Vielzahl neuer Probleme.
Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht Herr Rechtsanwalt Stephan Scheele. Nehmen Sie Kontakt mit ihm auf.